Mehr Tierschutz in der Schweinehaltung
Die Haltungsbedingungen für Schweine werden neu geregelt – auf Betreiben des Bundesrates allerdings tierschutzfreundlicher als ursprünglich von der Bundesregierung geplant: Die Länder knüpften ihre Zustimmung zur neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 3. Juli 2020 an zahlreiche Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und anschließend in Kraft treten lassen.
Aus für Kastenstand spätestens nach acht Jahren
Spätestens nach einer Übergangsfrist von 8 Jahren dürfen Sauen im Deckzentrum nicht mehr im so genannten Kastenstand gehalten werden, sondern nur noch in der Gruppe. Eine Fixierung ist dann lediglich kurzzeitig möglich – zum Beispiel für die künstliche Besamung oder ärztliche Untersuchungen.
Ungehindertes Ausstrecken in Seitenlage
Schon während der Übergangszeit müssen die Kastenstände so gestaltet sein, dass die Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ausstrecken können, ohne dabei an bauliche Hindernisse zu stoßen.
Ausreichend Platz und Rückzugsmöglichkeiten
Für die Zeit nach Absetzen der Ferkel bis zur nächsten Besamung muss in der Gruppenhaltung eine Bodenfläche von mindestens 5 Quadratmetern je Sau zur Verfügung stehen. Fress-Liegebuchten können weiterhin genutzt werden. Zusätzlich ist ein Aktivitätsbereich für die Tiere einzurichten. Unabhängig vom Vorhandensein von Fress-Liegebuchten sind Rückzugsmöglichkeiten in ausreichendem Umfang vorzusehen, fordert der Bundesratsbeschluss.
Größerer Liegebereich für Ferkel
Auch an anderer Stelle drängen die Länder mit ihren Maßgaben auf mehr Tierschutz. Sie betreffen den Liege- und Ruhebereich für Saugferkel, die Beleuchtungsintensität der Ställe und Maßnahmen gegen Aggressionen in der Gruppe.
Mehr Platz im Abferkelbereich
Die übrigen Neuregelungen der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zum Abferkelbereich können im Wesentlichen unverändert bleiben: Danach ist die Kastenstandhaltung im Ferkelschutzkorb künftig höchstens 5 statt bisher 35 Tage zulässig. Die Abferkelbuchten müssen mindestens 6,5 Quadratmeter groß sein.
Betriebe haben 15 Jahre Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen im Abferkelbereich einzustellen, Umstellungskonzepte zu entwickeln und die finanziellen Voraussetzungen für die aufwändigen Umbauten zu schaffen.
aus: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/992/76.html?nn=4352768#top-76
dazu vom 2.7.:
Trotz Fleischskandal, trotz Tierwohldebatten: Der Bundesrat will einer Gesetzesänderung zustimmen, die das elende Leben der Muttersauen weiter verschlechtert. Die Grünen sind auch dabei.
In Berlin ist an diesem Freitag ganz großes Polittheater zu bewundern. Im Bundestag findet eine zweifellos emotional schwer aufgeladene Generaldebatte um eine Neuausrichtung der Tierhaltung statt. In der Nachbarkammer, im Bundesrat, sollen die Länder indes über die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abstimmen. Und nicht wenige Politiker hoffen, dass der Lärm des Parlaments die Feigheit im Bundesrat übertönen wird.
Für den Auftritt im Parlament haben fünf Grünen-Abgeordnete ein Papier verfasst. Darin steht: „Die gängige Praxis der Haltung von Sauen in Kastenständen soll schnellstmöglich beendet, das Magdeburger Urteil umgesetzt werden. Jedes Schwein muss ungehindert aufstehen und sich ausstrecken können (§ 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV).“
Genau dieses Recht jedoch soll den Käfigsauen zur gleichen Zeit im Bundesrat genommen werden – mit den Stimmen der Grünen, die in elf Bundesländern mitregieren.
Seit Wochen läuft die PR-Maschine der Grünen, die versucht, die Änderung als notwendigen Kompromiss, gar als Systemwende darzustellen. Dabei ist unbestreitbar: Der jetzt vorliegende Vorschlag, den NRW und Schleswig-Holstein ausgearbeitet haben, verschlechtert den Istzustand der Sauenhaltung. Und zwar für mindestens acht weitere Jahre. Wird er angenommen, wird den bemitleidenswerten Kreaturen sogar das bislang noch verbriefte Recht genommen, sich beim Liegen in den Metallkäfigen wenigstens ausstrecken zu können. Das aber ist notwendig, damit die Tiere in die Tiefschlafphase kommen können.
Julia Klöckner hat sich durchgesetzt
Seit 2001 besteht die Verordnung, seit fast 20 Jahren wird dagegen verstoßen. 2015 urteilte das Magdeburger Oberverwaltungsgericht: „Aus der Verordnung ergibt sich zwingend, dass den in einem Kastenstand gehaltenen Sauen die Möglichkeit eröffnet sein muss, jederzeit in dem Kastenstand eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, bei der ihre Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen.“
Allerdings sind die meisten Kastenstände so eng aneinander gebaut, dass die Beine der Sauen in die Käfige der nächsten oder in deren Leib recken, will sich das Tier ausstrecken. Das Urteil, das nach seiner Bestätigung durch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt ebenfalls schon wieder vier Jahre lang missachtet wird, bedeutet, dass die Ställe umgebaut werden müssen.
Das sei für die Bauern unzumutbar, befand man im Bundeslandwirtschaftsministerium – obschon die Landwirte seit 2001 Zeit hatten, die Ställe entsprechend zu gestalten. Statt die Haltung endlich dem Recht anzupassen, will Ministerin Julia Klöckner die Verordnung anpassen. Ihre Idee: Man könne den Passus mit dem Ausstrecken doch einfach aus der Verordnung ersatzlos streichen.
Im Grunde ist sie mit dieser Idee durchgekommen. Im Kompromiss steht nun verschämt, dass das Schwein beim Hinlegen nicht durch ein „bauliches Hindernis“ am Ausstrecken gehindert werden darf. Das ist aber im Großteil der Ställe ohnehin nicht der Fall. Die Bewegungseinschränkung wird durch die Nachbarsau hervorgerufen. Und die gilt nicht als bauliches Hindernis. Will heißen: Die Bauern müssen ihre Ställe nicht ändern.
Illegaler Zustand könnte legalisiert werden
Einigen sich die Länder auf diese Formulierung, ist es Klöckner gelungen, einen illegalen Zustand zu legalisieren. Damit ist das Magdeburger Urteil praktisch wertlos. Das Schwein hat dann kein einklagbares Recht mehr darauf, sich ausstrecken zu dürfen. Auch die Normenkontrollklage zur Verordnung, die der grüne Justizsenator Berlins Dirk Behrendt beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat, wird dadurch aufgeweicht.
Es ist erstaunlich: Nie war die gesellschaftliche Kritik an den schaurigen Zuständen in der Tier- und Fleischproduktion lauter, nie die Unterstützung von Wissenschaftlern, Veterinären und Ethikern stärker, nie die Aufklärung der Bürger über die Zustände in den Ställen und die Umweltprobleme der Landwirtschaft größer – und trotzdem gelingt es der CDU, für ihre Bauernwählerschaft und die Agrarindustrie das Recht hinzubiegen. Die Macht der Agrarlobby scheint ungebrochen.
Mit allen Mitteln versuchen die Grünen, ihr Versagen als Fortschritt umzudeuten. Sie bejubeln den „Kompromiss“ als „Ausstieg aus der Kastenstandhaltung“. Tatsächlich ist ihnen gelungen, dass die Kastenhaltung im Deckbereich in Zukunft von einer Gruppenhaltung abgelöst werden soll mit fünf Quadratmetern Platz pro Sau und einer Buchtenstruktur im Stall. Das aber tritt erst nach einer nochmaligen Übergangsfrist und Leidenszeit von acht bis zehn Jahren in Kraft. Und gilt auch dann nur im kurzen Zeitraum zwischen Abferkeln und Besamung. Den deutlich längeren Zeitraum wäre die Sau weiter im sogenannten Wartebereich mit weniger Platz und ohne Ausweichbuchten eingepfercht. Mit artgerechter Haltung hat das nichts zu tun.
Im Abferkelbereich sind keinerlei Haltungsverbesserungen vorgesehen außer der Verkürzung der Fixierungszeit auf fünf Tage, und selbst das tritt erst in 15 bis 17 Jahren in Kraft. Solange bleiben die Sauen weiterhin wochenlang zur Bewegungslosigkeit verurteilt. Hier haben sich Klöckner und die Partei mit dem C im Namen durchgesetzt.
Das Argument der Landwirte, die Sauen müssten fixiert sein, um ihre Ferkel nicht zu erdrücken, ist jedenfalls längst widerlegt. Sind die Buchten groß genug und entsprechend ausgerüstet, sind die Verluste nicht größer, das ergaben Untersuchungen. In Schweden, Norwegen, Großbritannien, der Schweiz und Österreich ist der sogenannte „Ferkelschutzkorb“ deshalb längst ganz verboten oder nur für drei Tage zulässig. In Deutschland jedoch soll es keine Abschaffung dieser Zwangsfestsetzung der Sau geben, um die reibungslose Produktion von Billigfleisch nicht zu gefährden.
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aus: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/muttersauen-bundesrat-will-gesetzesaenderung-verabschieden-zum-nachteil-der-tiere-a-62e49f90-7586-44ea-8223-50e241460b56
![](https://umsonstladenbremen.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/1113/2020/07/MuttersauKastenstand.jpg)
aus: https://www.vier-pfoten.de/kampagnen-themen/themen/schweine-haltung/kastenstand