Menscherei im Bundesrat: Beschluss vom 3.7. zum Kastenstand

Mehr Tierschutz in der Schweinehaltung

Die Haltungsbedingungen für Schweine werden neu geregelt – auf Betreiben des Bundesrates allerdings tierschutzfreundlicher als ursprünglich von der Bundesregierung geplant: Die Länder knüpften ihre Zustimmung zur neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 3. Juli 2020 an zahlreiche Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und anschließend in Kraft treten lassen.

Aus für Kastenstand spätestens nach acht Jahren

Spätestens nach einer Übergangsfrist von 8 Jahren dürfen Sauen im Deckzentrum nicht mehr im so genannten Kastenstand gehalten werden, sondern nur noch in der Gruppe. Eine Fixierung ist dann lediglich kurzzeitig möglich – zum Beispiel für die künstliche Besamung oder ärztliche Untersuchungen.

Ungehindertes Ausstrecken in Seitenlage

Schon während der Übergangszeit müssen die Kastenstände so gestaltet sein, dass die Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ausstrecken können, ohne dabei an bauliche Hindernisse zu stoßen.

Ausreichend Platz und Rückzugsmöglichkeiten

Für die Zeit nach Absetzen der Ferkel bis zur nächsten Besamung muss in der Gruppenhaltung eine Bodenfläche von mindestens 5 Quadratmetern je Sau zur Verfügung stehen. Fress-Liegebuchten können weiterhin genutzt werden. Zusätzlich ist ein Aktivitätsbereich für die Tiere einzurichten. Unabhängig vom Vorhandensein von Fress-Liegebuchten sind Rückzugsmöglichkeiten in ausreichendem Umfang vorzusehen, fordert der Bundesratsbeschluss.

Größerer Liegebereich für Ferkel

Auch an anderer Stelle drängen die Länder mit ihren Maßgaben auf mehr Tierschutz. Sie betreffen den Liege- und Ruhebereich für Saugferkel, die Beleuchtungsintensität der Ställe und Maßnahmen gegen Aggressionen in der Gruppe.

Mehr Platz im Abferkelbereich

Die übrigen Neuregelungen der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zum Abferkelbereich können im Wesentlichen unverändert bleiben: Danach ist die Kastenstandhaltung im Ferkelschutzkorb künftig höchstens 5 statt bisher 35 Tage zulässig. Die Abferkelbuchten müssen mindestens 6,5 Quadratmeter groß sein.

Betriebe haben 15 Jahre Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen im Abferkelbereich einzustellen, Umstellungskonzepte zu entwickeln und die finanziellen Voraussetzungen für die aufwändigen Umbauten zu schaffen.

aus: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/992/76.html?nn=4352768#top-76

dazu vom 2.7.:

Noch weniger Rechte für die Sau

Trotz Fleischskandal, trotz Tierwohldebatten: Der Bundesrat will einer Gesetzesänderung zustimmen, die das elende Leben der Muttersauen weiter verschlechtert. Die Grünen sind auch dabei.

In Berlin ist an diesem Freitag ganz großes Polittheater zu bewundern. Im Bundestag findet eine zweifellos emotional schwer aufgeladene Generaldebatte um eine Neuausrichtung der Tierhaltung statt. In der Nachbarkammer, im Bundesrat, sollen die Länder indes über die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abstimmen. Und nicht wenige Politiker hoffen, dass der Lärm des Parlaments die Feigheit im Bundesrat übertönen wird.