Herrschaftsinstrument Gesetz

Grundrechtsfragen und Infektionsschutzgesetz

Corona Freitag soll die Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundesrat abgesegnet werden. Die jeweilige Bundesregierung erhielte zentrale Ermächtigungsmöglichkeiten:

Im Zusammenhang mit der durch das neue Corona-Virus ausgelösten Pandemie geriet das Robert-Koch-Institut durch die Auswertung von Bewegungsprofilen von durch den Telekom-Konzern zur Verfügung gestellten – vorgeblich anonymisierten – Handydaten in die Kritik.

Im Entwurf zur aktuell vorgesehenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch den Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war ursprünglich sogar explizit eine personenbezogene Handyortung zur Überwachung von Infizierten vorgesehen, die nach einiger Kritik in den Medien jedoch vorerst zurückgenommen wurde.

87 JAHRE NACH DEM ERMÄCHTIGUNGSGESETZ:

Am 24.3.2020 stimmte das Kabinett für umfassende Ermächtigungen der Bundesregierung durch die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):

Diese könnten durch die vorgesehene Erweiterung des Kompetenzbereichs des Robert Koch Instituts (RKI) mit der geplante Änderung des §4 (S. 6) unter Anderem dennoch auf eine künftige Handyortung hinauslaufen.

Denn in dem Entwurf steht, dass das RKI mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden, den zuständigen Landesbehörden, den nationalen Referenzzentren, weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften zusammen arbeitet, sowie dass es auf Ersuchen der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde, den zuständigen Stellen bei Maßnahmen zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von bedrohlichen übertragbaren Krankheiten, auf Ersuchen mehrerer zuständiger oberster Landesgesundheitsbehörden auch länderübergreifend, Amtshilfe leisten kann und soweit erforderlich dabei „personenbezogene Daten verarbeiten“ darf.

Darüber hinaus soll der §5 (S.6) des IfSG dahingehend geändert werden, dass die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates die „Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ bestimmen kann. Hierdurch soll das Bundesministerium für Gesundheit zu umfassenden Befugnissen ermächtigt werden.

Mit anderen Worten: Es geht um die Ermöglichung einer Zentralisierung bestimmter Befugnisse des Staates durch das Infektionsschutzgesetz.

aus: https://www.freitag.de/autoren/salz/grundrechtsfragen-und-infektionsschutzgesetz