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Kein Orgasmus: Freier verklagt Prostituierte

Winnenden/Waiblingen

Ein Mann hat in einem Winnender Hotel eine Prostituierte im Zimmer gehabt, hat sie bezahlt, hat auch ein paar Streicheleinheiten bekommen, aber nicht das, was er wollte und wofür er bezahlt hatte. Nach seinen Angaben kam es nicht zu einem Orgasmus. War es so? Ist das dann strafbarer Betrug? Dies war die Frage, die Richterin Figen Basoglu-Waselzada vor wenigen Tagen im Waiblinger Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden war. Die Antwort darauf zu finden, war indes nicht einfach, denn außer der Angeklagten und ihrem Kunden befanden sich am 20. März des vergangenen Jahres in dem Zimmer keine weiteren Personen, die über das Geschehen sachdienliche Angaben hätten machen können.

Richterin Basoglu-Waselzada führte souverän durch die Verhandlung. Sie erklärte, sie halte den Zeugen und seine Darstellung für glaubwürdig. Allein schon die Tatsache spreche für ihn, dass er sich der Befragung durch die Polizei und dieser Gerichtsverhandlung aussetze. Zudem habe er mit einfachen Worten und präzise beschrieben, wie er die Situation erlebt haben wollte. Staatsanwältin Schmidt schlug vor, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro innerhalb von drei Monaten an „Brustkrebs e.V.“ einzustellen. Ein Angebot, das die Angeklagte nach Rücksprache mit ihrer Anwältin akzeptierte, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass dies keine Verurteilung darstelle, und dass damit auch kein Schuldeingeständnis verbunden sei.

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