Die Tradition des Denunziantentums und der Polizeiwillkür wird in diesem Land gepflegt. Die von einer feigen Person angerufene Polizei hat keinerlei Verstöße hinsichtlich Maskenzwang und Abstandsgebot im Laden feststellen können. Dennoch hat die Polizei von zwei Personen die Vorlage des Personalausweises verlangt sowie bei Ungehorsam Polizeigewahrsam angedroht. Dies geschah, weil die eine Person die zweite Polizistin nicht angeschaut hatte, als diese zu reden anfing und die andere Person ihr Attest nicht bei sich trug. Wir danken den wackeren Dienerinnen der Obrigkeit, dass sie uns Pöbel nicht vergessen lassen, wer die Gewalt im Staat aufrecht erhält.
Und für die wachsamen Eiferer eine kleine Info.
„Diese Personen müssen keine Masken tragen:
Kinder unter 6 Jahren
Kinder in den Grundschulen
Gehörlose oder schwerhörige Menschen und begleitende und kommunizierende Personen
Bei Behinderung, Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen“
Laut der Vierzehnten Corona-Verordnung besteht also für die NutzerInnen keine Verpflichtung einen Beleg, der schließlich persönliche Daten enthält, vorzulegen, da steht noch nicht einmal, dass man einen haben muss. Insofern werden wir auch keine impertinente Fragen stellen.