Die Grenzen der europäischen Demokratie
EU-Austritt Großbritanniens: Berlin und EU-Eliten erstmals mit dem Versuch gescheitert, ein missliebiges Referendum aufzuheben
Mit dem heutigen Austritt Großbritanniens aus der EU setzt zum ersten Mal ein Mitgliedstaat das Ergebnis eines Referendums um, das den Interessen der EU-Eliten zuwiderläuft. Zuvor war es der Union sowie ihren Parteigängern in den betreffenden Ländern stets gelungen, missliebige Referendumsresultate glatt auszuhebeln – entweder per Wiederholung der Abstimmung, so etwa 1992/3 in Dänemark und mehrmals in Irland, oder auch mit Verfahrenstricks wie der Umbenennung der EU-Verfassung in „Vertrag von Lissabon“. In Griechenland hatten Brüssel und Athen der Bevölkerung, als diese im Jahr 2015 per Referendum ein hartes Kürzungsdiktat zurückgewiesen hatte, gar noch härtere Einsparungen oktroyiert. Nach dem britischen Referendum vom Juni 2016 sind erstmals alle Versuche gescheitert, das Resultat zu korrigieren. Dabei hatten Berliner Regierungspolitiker bereits wenige Tage nach der Abstimmung mit der Suche nach Optionen begonnen, das Resultat auszuhebeln – etwa per Wiederholung des Urnengangs. Auch Spitzenfunktionäre der EU hatten regelmäßig interveniert – ohne Erfolg.
Nie in Zweifel gezogen
Die Resultate von Referenden sind in der EU immer nur dann in Frage gestellt worden, wenn sie den Interessen der unionsorientierten Eliten zuwiderliefen. Entsprachen sie ihnen, dann genügten stets auch recht knappe Siege, um das Vorhaben, über das in der jeweiligen Abstimmung entschieden worden war, umstandslos zu realisieren. …
Zustimmung erkauft
Anders verhält es sich regelmäßig, wenn das Resultat eines Referendums bei den EU-Eliten auf Missbilligung stößt. Dies war erstmals der Fall, als die Bevölkerung Dänemarks am 2. Juni 1992 mit 50,7 Prozent den Vertrag von Maastricht ablehnte. Die Abstimmung wurde am 18. Mai 1993 wiederholt. Immerhin machte Brüssel Kopenhagen damals noch echte Zugeständnisse. …
Mit Propaganda zum Erfolg
Keine relevanten Zugeständnisse mehr erhielt die Bevölkerung Irlands, als sie 2001 und 2008 EU-Verträge durchfallen ließ und jeweils zu einem zweiten Wahlgang gebeten wurde. …
Gegen den Willen der Mehrheit
Dass das irische Lissabon-Referendum wiederholt werden musste, war dabei ausschließlich einer Besonderheit der irischen Verfassung geschuldet, die bei bestimmten Fragen großer Reichweite die Befragung der Bevölkerung so gut wie unvermeidlich vorschreibt. Allgemein waren die EU und ihre Anhänger unter den Eliten der Mitgliedstaaten damals bereits dazu übergegangen, Referenden einfach zu umgehen. Dies war zuerst der Fall, nachdem die Bevölkerungen Frankreichs und der Niederlande ihre Zustimmung zu der geplanten EU-Verfassung ausdrücklich verweigert hatten. In Frankreich war das Dokument in einem Referendum am 29. Mai 2005 von 54,7 Prozent abgelehnt worden, in den Niederlanden am 1. Juni 2005 von 61,5 Prozent. Die EU und ihre Mitgliedstaaten transformierten den Verfassungsvertrag daraufhin ohne wesentliche Änderungen in ein gewöhnliches Abkommen, das in allen EU-Ländern bis auf Irland ohne Referendum ratifiziert werden kann, und unterzeichneten es, nun unter dem neuen Namen „Vertrag von Lissabon“, am 13. Dezember 2007. Ähnlich gingen Brüssel und Den Haag vor, als die niederländische Bevölkerung am 6. April 2016 das EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine zurückwies. Das Parlament ratifizierte wenig später den Vertrag, ergänzt um einige „Klarstellungen“, gegen den expliziten Willen der Bevölkerung. Hohe Wellen geschlagen hatte zuvor das Referendum, in dem die Bevölkerung Griechenlands am 5. Juli 2015 mit 61,3 Prozent brachiale Kürzungsdiktate der EU abgelehnt hatte. Athen und Brüssel reagierten, indem sie den widerspenstigen Bürgern noch brutalere Einsparungen oktroyierten.
Die alten Rezepte
Im Fall des britischen EU-Austrittsreferendums vom 23. Juni 2016, in dem sich 51,9 Prozent der Bevölkerung dafür aussprachen, die Union zu verlassen, ist es Brüssel und den EU-orientierten Spektren im Land des Urnengangs zum ersten Mal nicht gelungen, ein missliebiges Resultat zu korrigieren. Versuche, dies zu tun, hat es von Anfang an gegeben. In Berlin etwa diskutierten Berichten zufolge bereits wenige Tage nach dem Referendum die Bundeskanzlerin und weitere Regierungsmitglieder, „wie die Briten vielleicht doch noch in der EU verbleiben könnten“; dabei wurden unter anderem eine Wiederholung des Referendums, ersatzweise Neuwahlen in Betracht gezogen.[1] Deutsche Leitmedien spekulierten, Regierung oder Parlament könnten sich weigern, dem Mehrheitswillen der Bevölkerung nachzukommen, und das Austrittsverfahren entweder einfach nicht einleiten oder aber seine Durchführung gesetzlich untersagen.[2] Manche schlugen vor, dem Vereinigten Königreich lediglich desolate Austrittsbedingungen zuzugestehen – in der Hoffnung, man könne, wenn man diese der Bevölkerung zur erneuten Entscheidung vorlege, das Referendumsresultat umkehren.
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aus: https://www.german-foreign-policy.com/news/news/detail/8172/