Gebühren für Maßnahmen der Polizei
Bezahlte Repression
Die Bundespolizei hat eine besondere Gebührenordnung eingeführt. In Konflikt mit der Staatsmacht zu kommen, kann nun extra teuer werden.
…
Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Bundesinnenministerium (BMI) diesem Szenario noch etwas hinzugefügt: eine Strafe vor der Strafe. In einer im Oktober in Kraft getretenen Verordnung wurde festgelegt, dass sie für die nicht bestellte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen. Die Identitätsfeststellung: 53,75 Euro. Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro. Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro. Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro. Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro.
Für einen stinknormalen Polizeieinsatz soll man also eine hohe dreistellige Summe auf den Tisch legen, noch bevor der Rechtsstaat über ihre Schuld befindet und die eigentliche Strafe verhängt. Fast verwunderlich, dass man nicht noch 10 Cent für jede angefallene Seite Papier berappen muss.
„Besondere Gebührenverordnung des BMI“ nennt sich diese Schikane. Zur Kasse gebeten werde soll, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine „Gefahrenlage“ schafft. Blöd nur, dass der Großteil von Strafrechtsverstößen unter diese Kategorien fällt. Auch wenn sich das Bengalo von alleine entzündet, wird die Polizei von Fahrlässigkeit sprechen. Für die Staatskasse ist das gut. 2,78 Millionen Euro soll die Bundespolizei durch die Gebühren im Jahr eintreiben. Und wer weiß schon, ob die Polizei nun nicht auch mal die eine oder andere unnötige Maßnahme extra durchführt.
…
In NRW sind inzwischen die ersten Rechnungen verschickt worden. Wie die Westdeutsche Zeitung berichtet, soll eine Frau nun 550 Euro blechen, weil sie am Düsseldorfer Hauptbahnhof ihren Koffer vergessen hatte. Als sie nach einer halben Stunde ausfindig gemacht wurde, war der Fundort bereits abgesperrt und ein Sprengstoffhund unterwegs.
…
aus: https://taz.de/Gebuehren-fuer-Massnahmen-der-Polizei/!5658040/