Überwachungsstaat: Da zockt der Staat mal wieder die Menschen ab, schüchtert sie ein und schnüffelt in ihren Privatverhältnissen. Wohl mit freundlicher Unterstützung von Denunzianten. Aber es ist ja alles für unsere Sicherheit und wir haben ja soooo Angst vor unserem Nächsten, wir guten Untertanen. Und wie stets, wer die Knete hat, kann sich Bußgelder leisten, die anderen haben halt Pech.

50 bis 2.500 Euro: Das müssen Bremer bei Corona-Verstößen bezahlen

Noch immer gibt es laut Innensenator Mäurer Bremer, die den Ernst der Lage nicht verstanden haben. Diese Strafen müssen sie zahlen, wenn sie gegen Regeln verstoßen.

Folgende Strafen müssen Menschen in Bremen und Bremerhaven zahlen, sollten sie gegen die Vorgaben verstoßen. Alle Strafen gelten für den Erstverstoß – bei Wiederholungen kann sogar eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

1 Ausgang trotz Quarantäne

Menschen, die unter Quarantäne stehen und trotzdem die Wohnung verlassen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro rechnen. Sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie 1 müssen 300 Euro zahlen, wenn sie in der Öffentlichkeit kontrolliert werden und mit Personen unterwegs sind, die nicht zum Haushalt gehören. Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind Menschen, die in engem Kontakt mit einer Infizierten Person standen.

2 Besuch empfangen während der Quarantäne

Auch wer während er sich in Quarantäne befindet Besuch empfängt, verstößt gegen die Regeln im Land Bremen. Hier werden ebenfalls 400 Euro Bußgeld fällig. Kontaktpersonen der Kategorie 1 müssen 300 Euro zahlen, wenn sie Besuch empfangen.

3 Menschenansammlungen im öffentlichen Raum und private Feiern

Sogenannte Corona-Partys werden schon jetzt von der Polizei aufgelöst. Der Bußgeld-Katalog sieht Strafen in Höhe von 50 bis 150 Euro vor, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum versammeln. Auch privat sind Feiern mit einer größeren Anzahl an Teilnehmern nicht erlaubt. In der Regel könne man erkennen, ob es sich um eine Familie handelt oder eine Gruppe, die nicht zusammengehört, sagte Mäurer.

aus: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/rechtsveordnung-bussgeld-corona-bremen-100.html